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BGH, 23.03.1954 - I ZR 254/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.07.1958 - I ZR 190/57
Rechtsmittel
Es ist weiter wiederholt betont worden, daß die Sittenwidrigkeit eines Bierabnahmevertrags nicht aus solchen Vertragsbestimmungen hergeleitet werden kann, denen der Gastwirt nach § 242 BGB den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensetzen kann und die er dadurch ihrer seine Freiheit beschränkenden Wirkung zu entkleiden vermag (RGZ 152, 251, 254, 255, 258, 260: BGH - I ZR 24/51 - vom 23. November 1951; - I ZR 254/52 - vom 23. März 1954).